Während die Freifunkerinnen und Freifunker ihre Arbeitszeit rein ehrenamtlich und unentgeltlich einbringen, gibt es dennoch Dinge, die nur gegen Geld zu haben sind.

Es müssen Richtfunkantennen, Router, Switche, Kabel angeschafft werden, und für Internetanbindung sowie Betrieb unserer Serversysteme fallen laufende monatliche Kosten an. Daher sind wir auf Spenden von Privatpersonen, Organisationen und Unternehmen angewiesen.

Zweckgebundene Spenden an ausgesuchte Projekte (siehe Forum) sind möglich. Bitte diese mit eindeutigem Verwendungszweck kennzeichnen.

Wir sind basierend auf § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 Abgabenordnung der Bundesrepublik Deutschland berechtigt, Zuwendungsbescheinigungen zu erstellen. Jede Spende über 200 Euro erhält von uns nach dem Jahreswechsel automatisch eine Zu­wen­dungs­be­scheinigung, sofern die spendende Person oder Organisation den vollständigen Namen und die Postadresse bei der Spende angegeben hat.

Beträge bis zu 200 Euro können ohne amtliche Spenden­quittung (Zu­wen­dungs­be­scheinigung) mit dem Ein­zahlungs­beleg der Über­weisung beim Finanz­amt ein­gereicht wer­den.

Wir verwenden sämtliche Spenden dazu, unsere satzungsgemäßen Ziele umzusetzen, also ins­be­sondere den Aufbau, Betrieb und Ausbau von Freifunk-Netzen und -Infrastruktur zu befördern.

 

Spendenkonto für Zuwendungen an den 4830.org e. V.:

Bankverbindung: Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG
IBAN: DE84 4786 0125 0538 8315 00
BIC: GENODEM1GTL
Verwendungszweck: Spende 4830.org e. V.