Es ist vollbracht, der 4830.org e. V. ist in das Vereinsregister eingetragen.

Dank des Beschlusses der zehn Gründungsmitglieder, diesen zu gründen und ein­zu­tra­gen, ist der 4830.org e. V. am 12.05.2021 ins Vereins­register Gütersloh eingetragen worden (VR 1815), der »Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO« des Finanzamts Gütersloh datiert vom 21.05.2021.

Heißt: der 4830.org e. V. ist als gemeinnützige Zwecke verfolgend – konkret nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO die »Förderung des Freifunks (nichtkommerziell)«, so das Finanzamt – gemäß Satzung anerkannt. Nun müssen wir das noch mit Leben füllen.

Möglich wurde dies übrigens durch das Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020, welches die Förderung des Freifunks in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO ergänzte:

  1. die Förderung der Tier­zucht, der Pflanzen­zucht, der Klein­gärt­nerei, des tra­di­tionel­len Brauch­tums ein­schließ­lich des Kar­ne­vals, der Fast­nacht und des Fa­schings, der Sol­daten- und Re­ser­vis­ten­be­treu­ung, des Amateur­funk­ens, des Frei­funks, des Modell­flugs und des Hundes­ports;

Da der 4830.org e. V. unter § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO fällt, sind Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig (§ 10b Abs. 1 Satz 8 EStG), d. h. dafür darf der Verein keine Zu­wen­dungs­be­scheinigungen aus­stellen.

Spenden hingegen dürfen wir zuwendungsbescheinigen 😉

Stand 30.05.2021 haben wir eine Kundennummer bei der Volksbank Bie­le­feld-Güters­loh eG sowie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (für SEPA-Lastschriften) von der Deutschen Bundesbank — allein die IBAN fehlt noch zum Glücklichsein. Diese Info sollte aber in den nächsten Tagen auf dem Postwege auch noch eintrudeln.

Eingetragen: 4830.org e. V.