Es ist vollbracht, der 4830.org e. V. ist in das Vereinsregister eingetragen.
Dank des Beschlusses der zehn Gründungsmitglieder, diesen zu gründen und einzutragen, ist der 4830.org e. V. am 12.05.2021 ins Vereinsregister Gütersloh eingetragen worden (VR 1815), der »Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO« des Finanzamts Gütersloh datiert vom 21.05.2021.
Heißt: der 4830.org e. V. ist als gemeinnützige Zwecke verfolgend – konkret nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO die »Förderung des Freifunks (nichtkommerziell)«, so das Finanzamt – gemäß Satzung anerkannt. Nun müssen wir das noch mit Leben füllen.
Möglich wurde dies übrigens durch das Jahressteuergesetz 2020 vom 21.12.2020, welches die Förderung des Freifunks in § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO ergänzte:
- die Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings, der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Freifunks, des Modellflugs und des Hundesports;
Da der 4830.org e. V. unter § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO fällt, sind Mitgliedsbeiträge nicht abzugsfähig (§ 10b Abs. 1 Satz 8 EStG), d. h. dafür darf der Verein keine Zuwendungsbescheinigungen ausstellen.
Spenden hingegen dürfen wir zuwendungsbescheinigen 😉
Stand 30.05.2021 haben wir eine Kundennummer bei der Volksbank Bielefeld-Gütersloh eG sowie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (für SEPA-Lastschriften) von der Deutschen Bundesbank — allein die IBAN fehlt noch zum Glücklichsein. Diese Info sollte aber in den nächsten Tagen auf dem Postwege auch noch eintrudeln.